Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. Andere Fälle, z.B. gewünschte Ratenzahlung, bedürfen der vorherigen Absprache.
In unserer Praxis haben Sie nachfolgende Möglichkeiten zur Bezahlung:
- sofort in bar
- EC-Karte
Wir informieren Sie gern vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Es sind z.B. bei einer Operation jedoch nicht alle Eventualitäten vorhersehbar, so daß im Einzelfall zusätzlicher Aufwand entstehen kann. Auch hier informieren wir Sie soweit möglich rechtzeitig über die entstehenden Mehrkosten.
Alle Preise richten sich nach der "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT, siehe link im Impressum).
Darin ist für Tierarzt und Besitzer verbindlich festgelegt, dass der einfache Gebührensatz nicht unterschritten werden darf. Je nach Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad der Leistungen ist wochentags eine Berechnung bis zum dreifachen Gebührensatz möglich. In der Regel setzt sich eine Behandlung aus mehreren Leistungen zusammen. Die Summe zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sowie eventuell ergänzt durch die Kosten für Medikamente ergibt den Rechnungsendbetrag. NOTDIENST: Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung außerhalb der üblichen Zeiten mit einem erhöhten (zwei- bis zu vierfachen) Gebührensatz verbunden ist. Dies gilt an Wochenenden, d.h. ab Fr 18.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr, an Feiertagen sowie nachts, d.h. von 18.00 bis 8.00 Uhr. Bei jedem Besuch einer Tierarztpraxis zu Notfallzeiten kommt eine pauschale Grundgebühr von 50 Euro (+Mwst.) - zusätzlich zu den Behandlungskosten – dazu. Ausnahme: Für die regulär angesetzte Sprechstunde (betrifft in unserer Praxis Sa 10.00 bis 12.00 Uhr) gelten die erhöhten Gebühren (incl. 50,- €) nicht. |
(BGBl. Teil I Nr. 30 vom 22.08.2022) |
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